Die Allianz für Klimagerechtigkeit wurde Anfang Dezember 2019 von der Europäischen Kommission eingeladen, die Positionen und Erwartungen an den Europäischen Green Deal vorzulegen. Dieser Bitte folgend forderte die Allianz zu folgenden Maßnahmen auf:

  • Die Europäische Union muss sich so rasch wie möglich zum Ziel der Klimaneutralität bekennen. In Anbetracht der global überdurchschnittlichen Handlungsfähigkeit der EU und ihrer historischen Emissionen sollte die EU Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2040 anzielen, um das globale Ziel bis 2050 zu ermöglichen.
  • Um die Klimaneutralität 2040 zu erreichen, muss die Kommission eine Emissionsreduktion von 65% bis 2030 anzielen.
  • Das neue 2030 Emissionsziel muss von der Kommission bereits innerhalb der ersten 100 Tage präsentiert werden. Würde die Kommission erst 2021 eine ausreichende Verbesserung ihres NDC anstreben, würde das die globalen Klimaschutz-Prozesse im Rahmen der UNFCCC Verhandlungen gewaltig stören und wahrscheinlich das 1,5°C Ziel in unerreichbare Ferne rücken.

Neben der notwendigen Ambition beim Klimaschutz, sollte die Kommission jedoch auch folgende

Themen bei der Erarbeitung des European Green Deal besonders beachten:

  • Ziele zur Dekarbonisierung und zum Naturschutz bzw. -restauration müssen sich gegenseitig unterstützen und die Einhaltung von Umweltschutzgesetzen muss ausnahmslos forciert werden.
  • Finanzielle Unterstützung für schädliche ökonomische Aktivitäten, wie Infrastruktur für und Extraktion von fossilen Energieträgern muss gestoppt werden und letztere mittelfristig eingestellt werden.
  • Der Lebensmittelsektor muss nachhaltig gestaltet werden und die EU muss ihren globalen Fußabdruck hier verringern.
  • Es muss für einen gerechten Wandel (just transition) gesorgt werden, welcher niemanden zurücklässt und auf Lösungen setzt, welche von Bürger/innen selbst mitentwickelt werden. Dazu sollte der geplante Just Transition Fund mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden, wozu auch neue Finanzierungsquellen herangezogen werden sollen (z.B. Aktionserlöse aus einem erweiterten ETS).
  • Weitere Politikbereiche müssen in Einklang mit den neuen Klimazielen gebracht werden. Dazu zählen vor allem: Budget und mehrjähriger Finanzplan, Biodiversität, Energie, Lebensmittel und Landwirtschaft, Industrie, Kreislaufwirtschaft und nicht zuletzt die Handels, Außen- und Entwicklungspolitik. Letztgenannter Politikbereich ist uns insbesondere ein Anliegen, da europäischer Klimaschutz nicht zu Lasten von Entwicklungsbestrebungen und der Erfüllung der Agenda 2030 oder auch zur Gefährdung und Bruch von Menschenrechten in Entwicklungsländern führen darf.