Die UN-Klimakonferenz COP31 in Antalya bietet die Chance, den UN-Klimaprozess weiterzuentwickeln und hinderliche Differenzen zwischen Staatengruppen zu bearbeiten. Dem geopolitischen Gegenwind trotzend, können Verhandlungserfolge beim Fahrplan weg von fossilen Brennstoffen, eine produktive Zusammenarbeit beim Climate Finance Work Program, eine Einigung bei der Bereitstellung und Messung von Ressourcen für das Global Goal on Adaptation sowie die Operationalisierung des Belém-Antalya-Mechanismus für eine gerechte Transformation die globale Klimapolitik wegweisend voranbringen.

Von der österreichischen Bundesregierung fordert die Allianz für Klimagerechtigkeit ambitionierten Einsatz bei den einzelnen Verhandlungsthemen sowie Beiträge zur gerechten Weiterentwicklung des internationalen Klimaregimes, insbesondere mit Blick auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen.

Anliegen der Allianz für Klimagerechtigkeit zu den Verhandlungen auf der COP31 (PDF)

Umfassender Klimaschutz

  • Die österreichische Bundesregierung hat sich zur Klimaneutralität bis 2040 bekannt und soll daher auch auf EU-Ebene als Vorreiter agieren. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass das EU 2040-Ziel einer Treibhausgasreduktion von 90% durch Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der EU erreicht wird und nicht durch den Zukauf von Zertifikaten.
  • Da die bisher genannten nationalen Klimaziele (NDCs) noch nicht ausreichen um die 1,5°C Grenze einzuhalten, müssen alle Staaten und Staatengruppen ihre NDCs in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bringen und eine konsequente Umsetzung dieser sicherstellen.
  • Die Staaten müssen sich bei der kommenden Klimakonferenz für einen klaren Ausstieg aus fossiler Energie aussprechen. Die Verdreifachung erneuerbarer Energie, die Verdoppelung der Energieeffizienz und der Ausstieg aus Subventionen für fossile Energie bis 2030 sind beschlossen und müssen in den nationalen Zielsetzungen Niederschlag finden. Weiters sollen die Ergebnisse der Santa Marta-Konferenz berücksichtigt werden. Insbesondere die Arbeit des neu eingerichteten wissenschaftlichen Gremiums für den globalen Energiewandel (Science Panel for the Global Energy Transition, SPGET) und der eingesetzten Arbeitsgruppen sollen in die Arbeit der UNFCCC sowie in die Entwicklung eines EU-weiten Fahrplans zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen einfließen.
  • Initiativen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung und Beschleunigung von Umsetzungsprozessen, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Entscheidungsfindung, Bürger*innen-Beteiligung und zivilgesellschaftlichem Handlungsspielraum bei den Klimakonferenzen und anderen Veranstaltungen des UNFCCC führen, sollen von der österreichischen Bundesregierung unterstützt werden.

Anpassung sowie Schäden und Verluste

  • Die Implementierung des Global Goal on Adaptation (GGA) erfordert einen angemessenen Zugang zu Means of Implementation (MOI), insbesondere zu ausreichender Finanzierung. Zur Umsetzung der Belém-Addis Vision muss eine technisch robuste und regional ausgewogene Task Force eingerichtet werden, welche die methodische Arbeit für die auf der COP30 vereinbarten Anpassungsindikatoren vorantreibt. Bei der weiteren Operationalisierung des Rahmenwerks für Klimawandelanpassung muss die Rolle von Gemeinden berücksichtigt werden. Anpassungsfinanzierungskanäle müssen reformiert werden, um administrative Hürden abzubauen, die Akkreditierung und Unterstützung lokaler Institutionen und Organisationen zu stärken und Locally-Led-Adaptation in allen relevanten Finanzierungsmechanismen zu verankern. Ebenso muss Anpassungsfinanzierung in konfliktbetroffenen und fragilen Ländern priorisiert werden, da diese am stärksten betroffen sind, aber derzeit nur einen kleinen Anteil an Finanzierung erhalten.[1]
  • Industrieländer müssen sich zu einer glaubwürdigen Roadmap verpflichten, um die Anpassungsfinanzierung bis 2035 mindestens zu verdreifachen – primär durch öffentliche, zuschussbasierte, vorhersehbare und bedarfsgerechte Mittel, die insbesondere auch vulnerable Länder und Gemeinschaften erreichen. Die Baku Adaptation Roadmap (BAR) ist hierfür zu operationalisieren. Zudem muss auf der COP31 geklärt werden, wie die operativen Einheiten der UNFCCC-Finanzmechanismen Entwicklungsländer konkret und angemessen bei der Umsetzung des GGA und des United Arab Emirates Framework for Global Climate Resilience unterstützen.
  • Der Fund for responding to Loss and Damage (FRLD) muss vollständig operationalisiert werden, um Finanzmittel auf die lokale Ebene zu bringen.Die Barbados Implementation Modalities (BIM) und längerfristige Modalitäten sollen von den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Inklusivität, Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung geleitet sein, zeitnah und vorhersehbar agieren können und für die Gemeinde-Ebene zugänglich sein – insbesondere für marginalisierte Gruppen, von Frauen oder Menschen mit Behinderungen geführten Organisationen und indigene Völker. Der Fonds ist weiterhin stark unterfinanziert und muss entsprechend der wachsenden Bedürfnisse finanziert werden. Es braucht eine ambitionierte langfristige Ressourcenmobilisierungsstrategie, die skalierte, vorhersehbare, öffentliche und überwiegend zuschussbasierte Finanzierung sicherstellt. Ebenso soll das Santiago-Network mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden. Darüber hinaus sollen die Parteien auf der COP31 einen permanenten Tagesordnungspunkt zu Schäden und Verlusten einrichten, um die politische Aufmerksamkeit aufrecht zu erhalten und die Aufsicht über den FRLD zu stärken.

Internationale Klimafinanzierung

  • Die österreichische Bundesregierung soll auf der COP31 eine mehrjährige Zusage zur internationalen Klimafinanzierung von 2027 bis 2030 von insgesamt 3,6 Milliarden Euro ankündigen. Um den durch den internationalen Gerichtshof bestätigten internationalen Verpflichtungen nachzukommen, sollen unter anderem durchschnittliche jährliche Beiträge in Form von Zuschüssen von 100 Mio. Euro an den Green Climate Fund, 50 Mio. Euro an den Fund for responding to Loss and Damage und 16 Mio. Euro an den Adaptation Fund sowie gesteigerte Unterstützung von bilateralen Anpassungsprojekten von mindestens 100 Mio. Euro zugesagt werden. Permanent erhöhte Steuern auf Gewinne von Unternehmen des fossilen Sektors auf nationaler und EU-Ebene sind ein Gebot der Stunde, um einen Lenkungseffekt für Investitionen sowie einen Beitrag zur Klimafinanzierung sowie zur Transformation und zur Abgeltung von Klimaschäden zu liefern. So erforderlich, sollen auf EU-Ebene dafür notwendige Weichenstellungen und Klarstellungen erfolgen.
  • Die österreichische Bundesregierung soll innerhalb der EU darauf drängen, dass das Climate Finance Work Programm (CFWP) als Ziel hat, ein Ankerpunkt für Finanzfragen aus anderen Verhandlungsbereichen zu sein und zudem den Zuschuss-Anteil des kollektiven Klimafinanzierungsziels zu klären. Das CFWP soll umsetzbare Entscheidungen zur Anleitung von nationalen Budget-Prozessen, von Wiederauffüllungen der Klimafonds sowie Implementierung von NDCs und NAPs sowie für den NCQG Progress Report 2028 ergeben. Für die politischen Ergebnisse sehen wir Minister-Dialoge und CMA Tagesordnungspunkte zum CFWP unumgänglich.
  • Die österreichische Bundesregierung soll gemeinsam mit der EU darauf hinwirken, dass weitere Veredas–Dialoge das Umlenken von schädlichen Investitionen und damit die marktbeeinflussende Regulierung privater Finanzierungen behandeln (u.a. Finanzierungsverbot für fossile Projekte und deren Entwickler*innen und eine Halbierung finanzierter Emissionen des privaten Finanzmarktes bis 2030). Bei den kontraproduktiven Subventionen ist auch die österreichische Bundesregierung gefragt, die nationalen Anstrengungen schneller voranzutreiben. Es gilt 5,7 Mrd. Euro an umweltschädlichen Subventionen abzubauen und nicht nur einen kleinen Teil davon, wie derzeit in den Budgetbeschlüssen vorgesehen. Anleitend dient dabei die ICJ Advisory Opinion on Climate Change, welche fossile Subventionen eines Staates als möglichen „internationally wrongful act which is attributable to that State“ beschreibt und eine Sorgfaltspflicht der Staaten gegenüber den Klimaschäden des Privatsektors feststellt.[2]
  • Die österreichische Bundesregierung soll sich konstruktiv an den weiteren Verhandlungen zur UN Framework Convention on International Tax Cooperation beteiligen. Dabei soll sich die österreichische Bundesregierung entlang des Verhandlungsmandates für eine klare Unterstützung von Klimazielen durch die Steuerkooperation und damit für Steuern nach dem Polluter-Pays Prinzip als stabile Quelle für Klimafinanzierung einsetzen.

Klimagerechtigkeit und Just Transition

  • Sicherstellung der uneingeschränkten, gleichberechtigten, wirkungsvollen und sicheren Beteiligung von Frauen, Kindern und Jugendlichen – insbesondere Mädchen, Menschen mit Behinderungen, indigenen Völkern, Migrant*innen und anderen marginalisierten Gruppen innerhalb des UNFCCC sowie bei nationalen Planungs-, Umsetzungs- und Monitoringprozessen, um Inklusivität und vielfältige Perspektiven zu fördern. Ihre Führungsrolle ist für wirksame Klimamaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz lokaler Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger*innen vor Repression, Einschüchterung und Kriminalisierung.
  • In den letzten Jahren wurde die Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der COP immer weiter eingeschränkt. Eine breite Beteiligung ist jedoch nicht nur ein Menschenrecht – speziell auch ein Kinderrecht – sondern notwendig, um die Aushandlungsprozesse inklusiv zu gestalten, kritisch zu beobachten und die Stimmen von besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen einzubringen. Die österreichische Bundesregierung soll sich im Rahmen der Verhandlungen für die Einhaltung der Menschenrechte vor allem in den COP-Gastgeberländern (z.B. im Host Country Agreement) und für besseren Zugang zu Visas aussprechen.
  • Menschen mit Behinderungen (16 Prozent der Bevölkerung weltweit) sind von den Auswirkungen der Klimaerhitzung überproportional betroffen und sollten dementsprechend einen gleichwertigen Sitz am Verhandlungstisch bekommen. Ihre Rechte und Bedürfnisse werden derzeit aber in Klimapolitiken nicht ausreichend berücksichtigt. Die österreichische Bundesregierung soll sich für die formelle Vergabe und Anerkennung des Constituency-Status an den Disability Caucus einsetzen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention – vor allem Artikel 4(3) sowie unter Anbetracht des „General Comment No.7“ des UN-Behindertenrechts-Ausschusses[3] – hat die österreichische Bundesregierung auch eine rechtliche Verantwortung, sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
  • Die COP31 stellt eine wichtige Chance dar, ein klares Signal für die konsequente Umsetzung des Gender Action Plan (GAP) zu setzen und die Vertragsparteien, Zivilgesellschaft und alle relevanten Interessengruppen zur aktiven Umsetzung des GAP zu bewegen, unter anderem durch vollständige und rechtzeitige Finanzierung des UNFCCC-Gender-Teams. Zudem sind alle Staaten, darunter Österreich, gefordert, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion verbindlich in nationalen Klimaprogrammen und -plänen zu verankern. Die für 2027 vorgesehenen nationalen Bestandsaufnahmen zu zentralen Themen wie Gesundheit, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Sorgearbeit im Kontext des Klimawandels müssen sorgfältig, umfassend und unter aktiver Einbindung lokaler und nationaler Frauenorganisationen erarbeitet werden.
  • Konfliktsensibilität muss in alle, während der COP31 beschlossenen Maßnahmen miteinfließen, damit diese keine neuen Konflikte auslösen, sondern Katalysator für Frieden werden. Die österreichische Bundesregierung soll dezidiert auf den Nexus zwischen Klima, Sicherheit und Frieden hinweisen. Zudem soll sie Anpassungsprogramme fördern, die ausdrücklich auf die Entschärfung von Konflikten durch die Einbindung von Konfliktlösungsmechanismen sowie Mechanismen zu Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit abzielen.
  • Wir begrüßen die Entwicklung im Hinblick auf Just Transition undden bei der COP30 beschlossenen Belém-Antalya-Mechanismus. Die österreichische Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass dieser nun ausformuliert und operationalisiert wird und zur Entwicklung von inklusiven nationalen Transformationspfaden beiträgt. Just Transition ist nur möglich, wenn Maßnahmen soziale Aspekte wie menschenwürdige Arbeit und Arbeitsrechte beinhalten und die Rechte von Frauen, indigenen Völkern, jungen Menschen und marginalisierten Gruppen gestärkt und aktiv in die Gestaltung des Wandels einbezogen werden. Zudem ist der Umgang mit kritischen Rohstoffen, welche notwendig für diesen Wandel sind, im Mechanismus zu verankern. Nur wenn der Mechanismus soziale, ökologische und konfliktbezogene Aspekte des Abbaus dieser Mineralien miteinbezieht, kann ein gerechter Wandel vollzogen werden.

[1] World Bank (2024): Closing The Gap. Trends in Adaptation Finance for Fragile and Conflict-affected Settings und SIPRI (2024): Unveiling Challenges and Gaps in Climate Finance in Conflict Areas

[2] ICJ (2025): Obligations of States in respect of Climate Change

[3] Committee on the Rights of Persons with Disabilities: General comment No. 7 (2018) on the participation of persons with disabilities, including children with disabilities, through their representative organizations, in the implementation and monitoring of the Convention